HONORARRICHTLINIEN
In der Regel erhalten Sie als unser Auftraggeber nach einem intensiven Briefinggespräch ein
pauschaliertes Angebot, das in Inhalt und Vereinbarung der Leistungen für beide Vertragspartner
verbindlich ist. Sollte dies nicht vereinbart werden oder zusätzliche im Pauschalangebot
nicht enthaltene Leistungen zur Erbringung des Vertragszweckes erforderlich sein,
gelten nachfolgende Honorarrichtlinien.
Als Honorar im Sinne der vorliegenden Richtlinien ist die Vergütung von Leistungen und
Aufwendungen des Designers und seiner Erfüllungsgehilfen durch den Auftraggeber zu verstehen.
Die Berechnung des Honorars kann entweder pauschaliert oder nach Zeitaufwand durch
Stundensatzkalkulation erfolgen.
Als Auftraggeber im Sinne der vorliegenden Honorarrichtlinien gilt - unabhängig vom Besteller
- jener Nutzungsberechtigte, für den Problemlösungen erarbeitet werden.
GESAMTHONORAR
Das Gesamthonorar für einen Werbegraphik-Designauftrag ergibt sich aus der Summe
folgender Honorarteile:
· Vorentwurf
· Entwurfausarbeitung (Reinzeichnung)
· Nebenleistungen
· Zuschläge zum Honorar
· Nebenkosten
· Fremdleistungen
· Honorar zur Übertragung der Nutzungsrechte
STUNDENSÄTZE
Die nachfolgenden Stundensätze beziehen sich auf Leistungen in der sogenannten
Kern-/Normalarbeitszeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr und betragen für
| • Besprechung, An-/Abfahrtszeiten pro Std. |
Euro 62,– |
| • Entwurf |
Euro 82,– |
| • DTP- Mengensatz |
Euro 48,– |
| • Reinzeichnung |
Euro 86,– |
| • Bildbearbeitung/-retusche |
Euro 96,– |
| • Composing |
Euro 96,– |
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| • elektronische Datenübermittlung |
Euro 16,– |
| • Farbausdruck (Inkjet) |
Euro 1,40 |
| • S/W-Ausdruck (Inkjet) |
Euro 0,60 |
Alle Nebenleistungen werden bei pauschalierter Honorarberechnung im Unterschied zum
Vorentwurf und zur Ausarbeitung ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet. Als Stundensatz
sind dafür (exkl. der Wegzeiten) Euro 54,—/Std. einzusetzen.
Hinsichtlich Abstandshonorare für nicht in Anspruch genommene Leistungen (Vorentwurf) von
Werbegraphik-Designern siehe “Allgemeine Geschäftsbedingungen ”
NEBENLEISTUNGEN
Als Nebenleistungen gelten solche, die über die unter "Stundensätze" bewerteten Leistungen
hinausgehen und gesondert honoriert werden. Nebenleistungen können sein:
· Modelle
· Beschaffung auftragsspezifischer Informationen und Unterlagen
· Wiederholung einzelner Arbeitsschritte durch Briefingänderung; Re-Design
· Produktionsüberwachung
· Markenregister-Recherchen
· Bildregien
· Bildarchiv-Recherchen
· Fotoüberwachungen
· Studium von Marktforschungsdaten und Untersuchungsberichten
ZUSCHLÄGE ZUM HONORAR
Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit
Leistungen zwischen:
20.00 Uhr und 06.00 Uhr 100 %
06.00 Uhr und 08.00 Uhr 50 %
18.00 Uhr und 20.00 Uhr 50 %
Sonn- und Feiertage 100 %
NEBENKOSTEN
Nebenkosten sind Aufwendungen, die dem Designer bei der Gestaltung und
Durchführung des in Auftrag gegebenen Werkes entstehen und dem Auftraggeber in
jedem Fall getrennt zu verrechnen sind. Diese können sein:
· Reise- und Aufenthaltskosten, die im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages entstehen
· Bezüglich der Kosten für Telefon, Telefax, E-mail etc. gelten als Nachweis die
Aufzeichnungen des Designers
· Botendienste, Botentaxis, Post- und Bahnspesen
· Vervielfältigungen, Kopien, Drucksorten
· Kosten für Carnets und Zollverkehr
· Aufwendungen für Stempelmarken und Gebühren
FREMDLEISTUNGEN
Sämtliche Fremdleistungen, sofern sie über den Designer abgewickelt werden,
werden mit einem Aufschlag von 20 % Servicefeegebühr belastet (Waren- und
Produktionseinkauf).
Bei direkter Verrechnung von Fremdleistungen wird festgehalten:
Wir bestellen “ausdrücklich im Namen und auf Rechnung von ...”
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